AOK fördert Hospizarbeit mit 3,36 Mio Euro
- Hospizhilfen im Emsland erhalten 135.852 Euro
Die ehrenvolle Arbeit der ambulanten Hospizdienste in Niedersachsen unterstützt die AOK in diesem Jahr mit insgesamt 3,36 Millionen Euro. Die Fördersumme erhöht sich somit um zwölf Prozent und kommt landesweit 100 Einrichtungen zugute, die damit im Wesentlichen die qualifizierte Aus- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Sterbebegleiter sowie die notwendigen Personal- und Sachkosten finanzieren.
Im vergangenen Jahr haben die Hospizdienste 4.539 Menschen beim Sterben in der vertrauten Umgebung begleitet, darunter 203 Kinder. Im Vergleich der Vorjahre ist eine stetige Zunahme der Sterbebegleitungen zu verzeichnen.
„Die Endphase des Lebens ist häufig mit Ängsten, ungeklärten Fragen, auch seelischen Schmerzen verbunden. In Niedersachsen kümmern sich derzeit 4.137 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unermüdlich um die Wünsche und Bedürfnisse der sterbenden Menschen und ihrer Angehörigen. Dieses Engagement ist gelebte Mitmenschlichkeit und nicht hoch genug zu würdigen“, unterstreicht AOK-Vorstandsvorsitzender Dr. Jürgen Peter.
Diese ehrenvolle Arbeit unterstützt die AOK in der Region Emsland/Grafschaft Bentheim mit insgesamt 198.266 Euro. Den Zuschuss erhalten die Hospizdienste Hospiz-Hilfe e.V. Meppen (43.886 Euro), Lingener Hospiz-e.V. (38.058 Euro) , Hospiz-Gruppe Spelle e.V.(20.936 Euro) Hospiz-Team Abendstern e.V. 16.568 Euro), Sögeler Hospiz e.V. (16.404) und Hospizhilfe Grafschaft Bentheim e.V.(62.414 Euro) für die qualifizierte Aus- und Weiterbildung der Ehrenamtlichen sowie für notwendige Personal- und Sachkosten.
Im Vordergrund der ambulanten Hospizarbeit steht die persönliche Betreuung mit dem Ziel, sterbenden Menschen ein möglichst selbstbestimmtes und würdevolles Leben bis zuletzt zu ermöglichen sowie Familie und Freunde in diesem Prozess zu begleiten, zu entlasten und zu unterstützen.
Die AOK betont, dass jede Person – unabhängig von Konfession, Staatsangehörigkeit oder sozialen Stellung – einen Hospizdienst in Anspruch nehmen könne. Zugleich weist sie darauf hin, dass die gesetzlich vorgesehenen Fördergelder noch nicht vollends ausgeschöpft seien. Ambulante Hospizdienste können ihre Anträge auf finanzielle Förderung bis Ende März 2021 bei den Krankenkassen einreichen. Die AOK wird dabei den Mehraufwand für Schutzausrüstungen während der Corona-Pandemie berücksichtigen.